Multimorbidität am Scheideweg: Investition in Menschen?
Gesetzgeber und medizinische Leitlinien fordern einhellig und unmissverständlich, möglichst frühzeitig – das heißt, noch vor! der Entscheidung, eine medikamentöse Dauertherapie zu beginnen oder eine Operation zu erwägen – die sogenannte Basistherapie auszureizen, sie dauerhaft (lebenslang) fortzusetzen und den Patienten umfassend in die Bewältigung seiner chronischen Gesundheitsprobleme einzubinden. Wirksamkeit und Nutzen der Basistherapie bei chronischen Gesundheitsproblemen sind evidenzbasiert. Die Basistherapie setzt einen umfassend informierten Patienten voraus. Sie beginnt damit, Nutzen und Schaden von Maßnahmen im Hinblick auf Lebenserwartung und Lebensqualität gemeinsam mit dem Betroffenen abzuwägen und „partizipativ“ ein klares, verständliches Therapieziel zu formulieren.
Die generische Basistherapie wird de facto in der heutigen Versorgungspraxis nicht gelebt.
Der Fortbildungszyklus für Ärzte „NCDs: Generische Basistherapie für Patienten mit chronifizierenden Gesundheitsproblemen“ ist ein modularer Aufbaukurs. Er umfasst 4 eintägige Fortbildungsmodule.
Der Arzt erwirbt Hintergrundwissen und Verständnis für generische Zusammenhänge sowie die notwendigen (Er-)Kenntnisse im Hinblick auf die Teilnahme an neuen Versorgungsformen und für die Erstberatung des chronisch Kranken. Er wird auf die Mehrwerte von Advanced Patient Programs für die Versorgung eingestimmt wie Adhärenz und Nachhaltigkeit, Zeit und Zuwendung, Angemessenheit und Patientenzentrierung, Partizipation und Selbstbefähigung der Patienten, substitutiv-entlastender (kein add-on!) Handlungsbedarf für Arzt und Patient, medizintechnische und medikamentöse De-Eskalation, Wirtschaftlichkeit und Vergütungsfähigkeit.
11 Fortbildungspunkte. Zertifikat 1.
Der Arzt wir befähigt, die passenden (Be-)Handlungsoptionen zu erkennen, gemeinsam mit dem Patienten (partizipativ) das Auswertungsgespräch zur mehrdimensionalen Bedarfsdiagnostik zu führen, mit ihm gemeinsam das Gesundungs- und Prognosepotenzial zu umreißen, krankheits- und gesundheitsbezogene Therapieziele zu formulieren sowie nachhaltig die Dauertherapie unter pro-aktiver Einbeziehung des Patienten zu steuern. Hinweis auf geeignete und kontraproduktive Kommunikationsstile in der Expertenhilfe zur Selbsthilfe.
11 Fortbildungspunkte. Zertifikat 2.
Der Arzt erhält umfangreiche Kenntnisse, interdisziplinäres Hintergrund- und Zusammenhangswissen über die Inhalte und Regeln der Basistherapie aus evolutionsbiologischer, gerontologischer, bewegungs- und haltungs-, ernährungs- und leistungs-, psycho- und neurophysiologischer, endokrinologischer, gesundheitspsychologischer, verhaltensmedizinischer und psychosozialer Sicht. Er setzt sich interaktiv mit „Vor- und Nachdenklichem“ auseinander und wird für die veränderte Kommunikation der Medizinexperten in der Patientenbegegnung, Patientenansprache wie in verständlicher Patientensprache sensibilisiert.
22 Fortbildungspunkte. Zertifikat 3.
Kurstag 1: 12.01.2019 (ausgebucht!) | Informationen bei der Sächsischen Landesärztekammer
Kurstag 2: 09.02.2019 | Informationen bei der Sächsischen Landesärztekammer
Kurstag 3: 09.03.2019 | Informationen bei der Sächsischen Landesärztekammer
Kurstag 4: 06.04.2019 | Informationen bei der Sächsischen Landesärztekammer
Der chronisch Kranke hat gesetzlichen Anspruch auf eine effiziente Basistherapie. Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA spricht von „Patientenzentrierter Vorgehensweise in der Behandlung“ und formuliert dazu allgemeine Richtlinien aus (DMP-Anforderungen-RL nach §137 f SGB V, § 7). Die Basistherapie ist der generische, der nicht-medikamentöse bzw. nicht-operative Anteil in der medizinischen Behandlung. Es ist der Anteil, den der chronisch Kranke selbst am Entstehen, dem Schwergrad und dem Verlauf seiner Gesundheitsprobleme bis hin zur Behandlung der Krankheitsfolgen beitragen kann. Dieser Part ist gravierend. Tatsächlicher Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten, Selbstbestimmung und Adhärenz sind jedoch ausgesprochen individuell, wie sozialrechtlich auch dem Anspruch des Patienten auf „passiven Konsum“ von medizinischen Leistungen im Einzelfall Rechnung getragen wird. Lösungen sind nicht „mit der Gießkanne“ zu verordnen. Der konkrete basistherapeutische Handlungsbedarf muss erhoben, die angemessene Befähigung des Versicherten zur Basistherapie sichergestellt werden. Dafür schaffen wir Voraussetzungen und geeignete Versorgungsformen.
In den Anforderungsrichtlinien des G-BA zu den strukturierten Behandlungsprogrammen heißt es in
„§ 7 Patientenzentrierte Vorgehensweise
Die Europäische Vereinigung für Vitalität und aktives Altern e.V. ist Stellungnahme berechtigte wissenschaftliche Fachgesellschaft beim Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 137 f, Abs. 2 SGB V. Die allgemeingültigen Forderungen des G-BA zur Patientenzentrierung setzen wir mit und für die Versorgungspraxis um.