Gesundheits­versorgung

Multimorbidität am Scheideweg: Investition in Menschen?

Status quo


Die generische Basistherapie: Stiefkind in der Versorgung chronisch Kranker.


Gesetzgeber und medizinische Leitlinien fordern einhellig und unmissverständlich, möglichst frühzeitig – das heißt, noch vor! der Entscheidung, eine medikamentöse Dauertherapie zu beginnen oder eine Operation zu erwägen – die sogenannte Basistherapie auszureizen, sie dauerhaft (lebenslang) fortzusetzen und den Patienten umfassend in die Bewältigung seiner chronischen Gesundheitsprobleme einzubinden. Wirksamkeit und Nutzen der Basistherapie bei chronischen Gesundheitsproblemen sind evidenzbasiert. Die Basistherapie setzt einen umfassend informierten Patienten voraus. Sie beginnt damit, Nutzen und Schaden von Maßnahmen im Hinblick auf Lebenserwartung und Lebensqualität gemeinsam mit dem Betroffenen abzuwägen und „partizipativ“ ein klares, verständliches Therapieziel zu formulieren.

Die generische Basistherapie wird de facto in der heutigen Versorgungspraxis nicht gelebt.

Ärztliche Fortbildung Basistherapie

Der Fortbildungszyklus für Ärzte „NCDs: Generische Basistherapie für Patienten mit chronifizierenden Gesundheitsproblemen“ ist ein modularer Aufbaukurs. Er umfasst 4 eintägige Fortbildungsmodule.

Tag 1: Medizintheoretische Grundlagen

Der Arzt erwirbt Hintergrundwissen und Verständnis für generische Zusammenhänge sowie die notwendigen (Er-)Kenntnisse im Hinblick auf die Teilnahme an neuen Versorgungsformen und für die Erstberatung des chronisch Kranken. Er wird auf die Mehrwerte von Advanced Patient Programs für die Versorgung eingestimmt wie Adhärenz und Nachhaltigkeit, Zeit und Zuwendung, Angemessenheit und Patientenzentrierung, Partizipation und Selbstbefähigung der Patienten, substitutiv-entlastender (kein add-on!) Handlungsbedarf für Arzt und Patient, medizintechnische und medikamentöse De-Eskalation, Wirtschaftlichkeit und Vergütungsfähigkeit.

11 Fortbildungspunkte. Zertifikat 1.

Tag 2: (Be-)Handlungsoptionen, Bedarfsdiagnostik und Therapiesteuerung

Der Arzt wir befähigt, die passenden (Be-)Handlungsoptionen zu erkennen, gemeinsam mit dem Patienten (partizipativ) das Auswertungsgespräch zur mehrdimensionalen Bedarfsdiagnostik zu führen, mit ihm gemeinsam das Gesundungs- und Prognosepotenzial zu umreißen, krankheits- und gesundheitsbezogene Therapieziele zu formulieren sowie nachhaltig die Dauertherapie unter pro-aktiver Einbeziehung des Patienten zu steuern. Hinweis auf geeignete und kontraproduktive Kommunikationsstile in der Expertenhilfe zur Selbsthilfe.

11 Fortbildungspunkte. Zertifikat 2.

Tag 3 und 4: Das Therapieprogramm

Der Arzt erhält umfangreiche Kenntnisse, interdisziplinäres Hintergrund- und Zusammenhangswissen über die Inhalte und Regeln der Basistherapie aus evolutionsbiologischer, gerontologischer, bewegungs- und haltungs-, ernährungs- und leistungs-, psycho- und neurophysiologischer, endokrinologischer, gesundheitspsychologischer, verhaltensmedizinischer und psychosozialer Sicht. Er setzt sich interaktiv mit „Vor- und Nachdenklichem“ auseinander und wird für die veränderte Kommunikation der Medizinexperten in der Patientenbegegnung, Patientenansprache wie in verständlicher Patientensprache sensibilisiert.

22 Fortbildungspunkte. Zertifikat 3.

 

Kurszyklus 1 in 2019 (Ort: Paracelsus-Klinik Adorf/ Vogtland)

Kurstag 1: 12.01.2019 (ausgebucht!) | Informationen bei der Sächsischen Landesärztekammer

Kurstag 2: 09.02.2019 | Informationen bei der Sächsischen Landesärztekammer

Kurstag 3: 09.03.2019 | Informationen bei der Sächsischen Landesärztekammer

Kurstag 4: 06.04.2019 | Informationen bei der Sächsischen Landesärztekammer

Neue Fortbildungstermine im GerontoLab Europe, Leipzig-City werden rechtzeitig mit Beendigung der Corona-Kontaktsperre mitgeteilt!

Gesetzlicher Anspruch auf eine effiziente Basistherapie

Der chronisch Kranke hat gesetzlichen Anspruch auf eine effiziente Basistherapie. Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA spricht von „Patientenzentrierter Vorgehensweise in der Behandlung“ und formuliert dazu allgemeine Richtlinien aus (DMP-Anforderungen-RL nach §137 f SGB V, § 7). Die Basistherapie ist der generische, der nicht-medikamentöse bzw. nicht-operative Anteil in der medizinischen Behandlung. Es ist der Anteil, den der chronisch Kranke selbst am Entstehen, dem Schwergrad und dem Verlauf seiner Gesundheitsprobleme bis hin zur Behandlung der Krankheitsfolgen beitragen kann. Dieser Part ist gravierend. Tatsächlicher Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten, Selbstbestimmung und Adhärenz sind jedoch ausgesprochen individuell, wie sozialrechtlich auch dem Anspruch des Patienten auf „passiven Konsum“ von medizinischen Leistungen im Einzelfall Rechnung getragen wird. Lösungen sind nicht „mit der Gießkanne“ zu verordnen. Der konkrete basistherapeutische Handlungsbedarf muss erhoben, die angemessene Befähigung des Versicherten zur Basistherapie sichergestellt werden. Dafür schaffen wir Voraussetzungen und geeignete Versorgungsformen.

Sozialrecht umsetzen

In den Anforderungsrichtlinien des G-BA zu den strukturierten Behandlungsprogrammen heißt es in

„§ 7 Patientenzentrierte Vorgehensweise

  1. Eines der Kernanliegen der Verträge zu den strukturierten Behandlungsprogrammen ist eine aktive Einbindung der Patientin bzw. des Patienten in den Behandlungsverlauf.
  2. Vor Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen soll mit der Patientin bzw. dem Patienten ausführlich über die Erkrankung, die möglichen Maßnahmen und deren Auswirkungen, sowie über mögliche zielführende Verhaltensoptionen der Patientin bzw. des Patienten selbst gesprochen werden.
  3. Entscheidungen über die jeweiligen Behandlungsschritte sollten im Gespräch mit der informierten Patientin bzw. dem informierten Patienten erfolgen.
  4. Dieser Prozess soll durch eine auf die Patientin bzw. den Patienten abgestimmte, neutrale Informationsvermittlung unterstützt werden.
  5. Ein angemessenes Eingehen auf ihre bzw. seine psychosoziale Situation und emotionale Befindlichkeit, somit also eine patientenzentrierte Vorgehensweise, soll erfolgen.
  6. Dabei ist auch das Recht der Patientinnen und Patienten, eine gemeinsame Entscheidungsfindung nicht in Anspruch zu nehmen, zu berücksichtigen.
  7. Auf die Möglichkeit der Unterstützung durch geeignete flankierende Maßnahmen (z. B. Selbsthilfe) soll hingewiesen werden.
  8. Diese patientenzentrierte Vorgehensweise soll die Adhärenz (das Ausmaß, in dem das Verhalten einer Patientin/eines Patienten mit den Behandlungswegen und –zielen übereinstimmt, die er zuvor mit dem Arzt gemeinsam beschlossen hat) fördern.“

Die Europäische Vereinigung für Vitalität und aktives Altern e.V. ist Stellungnahme berechtigte wissenschaftliche Fachgesellschaft beim Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 137 f, Abs. 2 SGB V. Die allgemeingültigen Forderungen des G-BA zur Patientenzentrierung setzen wir mit und für die Versorgungspraxis um.